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Hallo Deutschland!
Das Umweltinstitut München e.V. berichtet als Autor am 28.6.2018 in GALABAU (Link), dem Magazin für Garten- und Landschaftsbau, zum Thema Insektizide:
Wirkstoff Flupyradifuron birgt neue Gefahren für Insekten
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sollte dem Umweltinstitut Auskunft darüber erteilen, ob Zulassungsanträge für das neue Insektengift Flupyradifuron vorliegen. Mit der Auskunft sieht das Umweltinstitut seine Befürchtungen bestätigt: Schon im August könnten erste Insektizide mit dem Wirkstoff Flupyradifuron auf den Markt kommen. Dieser wirkt schon in sehr geringen Mengen tödlich für Insekten wie Bienen und andere Bestäuber.
Dazu Christine Vogt, Referentin für Landwirtschaft beim Umweltinstitut: „Nach fast zwei Jahren haben wir endlich die geforderten Informationen bekommen. Wir wissen jetzt, dass in Deutschland tatsächlich Anträge für die Zulassung von Pestizidmischungen mit Flupyradifuron vorliegen. Außerdem haben wir erfahren, dass schon im August erste Insektengifte mit dem Wirkstoff auf den Markt kommen könnten.“
Flupyradifuron ist ein neues Insektizid, das schon in sehr geringen Mengen tödlich für Bienen und andere Insekten wirkt. Es gilt zusammen mit den Wirkstoffen Sulfoxaflor und Cyantraniliprol als möglicher Ersatz für die Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam. Diese Insektengifte aus der Gruppe der Neonicotinoide wurden Ende April 2018 EU-weit für den Einsatz im Freiland verboten, da sie besonders bienengefährlich sind. Die drei neuen Insektengifte haben eine ähnlich verheerende Wirkung wie diese Neonicotinoide. Der Wirkmechanismus von Flupyradifuron und Sulfoxaflor ist sogar identisch, sodass man auch bei diesen beiden Wirkstoffen von Neonicotinoiden sprechen kann.
Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner lässt sich gerne mit dem markigen Satz ‚Was der Biene schadet, muss vom Markt‘ zitieren. Das nützt allerdings wenig, wenn für jeden verbotenen Wirkstoff ein Gift zugelassen wird, das bekanntermaßen ähnlich gefährlich ist. „Was der Biene und anderen Insekten schadet, darf gar nicht erst auf den Markt kommen – sonst werden wir das Insektensterben niemals aufhalten“, so Vogt weiter. „Wir wünschen uns jetzt eine ebenso konsequente Haltung des Landwirtschaftsministeriums wie beim Freilandverbot der Neonicotinoide. Die neuen Insektengifte dürfen in Deutschland nicht zugelassen werden.“
Der erfolgreichen Klage auf Auskunft über den Zulassungsstand neuer Insektengifte ging eine Anfrage an das BVL auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes voraus. Die Behörde verweigerte dem Umweltinstitut die Auskunft darüber, ob Zulassungsanträge für Pestizidmischungen mit den neuen Wirkstoffen vorliegen. Als Begründung führte das BVL an, dass schon allein die Information, ob überhaupt Zulassungsanträge vorliegen, ein Geschäftsgeheimnis der Herstellerkonzerne sei. Hätte die Behörde sich mit ihrer Rechtsauffassung durchgesetzt, hätten UmweltschützerInnen oder ImkerInnen keine Möglichkeit, von neuen Zulassungsanträgen zu erfahren, bevor die Mittel auf den Markt kommen. Dass den Behörden Zulassungsanträge für Pestizidmischungen mit den beiden anderen Wirkstoffen Sulfoxaflor und Cyantraniliprol vorliegen, hatten bereits Kleine Anfragen der Bundestagsfraktionen von Grünen und Linkspartei ans Licht gebracht. Deshalb hat das Umweltinstitut sich vor Gericht darauf beschränkt, Auskünfte über Flupyradifuron einzuklagen.
Das Umweltinstitut München e.V.
berichtet auf seiner Seite (Link) dazu:
Wir ziehen vor Gericht
Die drei neuen Wirkstoffe haben in den Jahren 2015 und 2016 eine Genehmigung auf EU-Ebene bekommen. Doch bevor Mittel mit den Wirkstoffen eingesetzt werden dürfen, müssen die konkreten Mischungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zugelassen werden. In Frankreich kassierte ein Verwaltungsgericht Ende 2017 die Zulassung eines Sulfoxaflor-haltigen Pestizids wegen seinen Gefahren für Mensch und Biene. Doch Schritt für Schritt lassen immer mehr Staaten Mittel mit den neuen Giften zu.
In Deutschland ist noch kein Pestizid mit einem der drei neuen Gifte zugelassen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verweigert uns seit über einem Jahr eine Auskunft darüber, ob überhaupt Anträge auf eine Zulassung von Mitteln mit Flupyradifuron und Cyantraniliprol in Deutschland vorliegen. Schon die Information darüber, ob es einen solchen Antrag gibt, wertet die Behörde als Geschäftsgeheimnis der Herstellerfirmen.
Am 12. April treffen wir uns nach über einem Jahr mit dem Bundesamt vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig, um unser Recht auf Informationen durchzusetzen. Doch Ende März hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag zugegeben, dass nicht weniger als sieben Anträge für Mittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprol vorliegen und einer davon in naher Zukunft entschieden wird. Die Regierung zeigt damit deutlich, dass die europaweit einmalig restriktive Rechtsauffassung ihrer eigenen Behörde falsch ist.
Das Pestizid-Karussell dreht sich weiter
Kurz vor Ostern meldeten sich WissenschaftlerInnen aus sieben europäischen Ländern, darunter bekannte Namen wie der Bienenforscher Prof. Randolf Menzel (Freie Universität Berlin) und der Hummelexperte Prof. Dave Goulson (University of Sussex), zu Wort. Sie beschreiben die Pestizid-Regulierung als Karussell, das sich immer im Kreis dreht:
Seit 60 Jahren drehen wir uns im Pestizid-Karussell. Immer wieder kommen neue Generationen von Pestiziden auf den Markt und werden ein oder zwei Jahrzehnte später verboten, wenn sich die Umweltschäden zeigen, die sie anrichten. Jedes Mal werden sie durch etwas Neues ersetzt und jede neue Gruppe Chemikalien bringt neue, unerwartete Probleme. Es ist bemerkenswert, dass wir Menschen trotz unserer Intelligenz denselben Fehler immer und immer wieder machen können.
Das „Pestizid-Karussell“ dreht sich munter weiter. Während Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin demnächst hoffentlich endlich verboten werden, drohen mit Sulfoxaflor, Cyantraniliprol und Flupyradifuron neue Gefahren für Bienen, Hummeln und Schmetterlinge. Eine wirkliche Erholungspause für die Natur ist nicht geplant.
Chemie-Gigant Bayer-Monsanto tötet Bienen und vergiftet uns und unsere Umwelt
Campact-Aktion: Nicht schon wieder Bienenkiller!
Gerade erst haben wir für ein Verbot der Neonikotinoide gesorgt – da kommt neues Gift, das Bienen tötet. Der Chemie-Gigant Bayer-Monsanto will es auf den Markt bringen. Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) und Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) können jetzt beweisen, dass sie Bienen-Freundinnen sind: Sie müssen die Zulassung der neuen Pestizide verweigern.
Unterzeichnen Sie jetzt den Appell! hier: Link
Sehr geehrte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, sehr geehrte Bundesumweltministerin Svenja Schulze,
die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, das Insektensterben umfassend zu bekämpfen. Daher bitten wir Sie als zuständige Ministerinnen:
Genehmigen Sie keine Pestizidmischungen, die Sulfoxaflor, Cyantraniliprol oder Flupyradifuron enthalten. Erteilen Sie für diese auch keine Notfallzulassungen und stoppen Sie bestehende. Beenden Sie den Import und die Aussaat von Saatgut, das mit diesen Wirkstoffen gebeizt ist.
Gift im Honig – Tote Bienen
Rumänische Imker schlagen Alarm!
Eine arte-Reportage
Das Problem: In der EU verbotene Pestizide werden in Rumänien hemmungslos eingesetzt – mit dem Segen der Behörden!
Durch den Pestizideinsatz verlieren Imker bis über 40 Prozent ihrer Völker; in Einzelfällen sogar auch sämtliche Völker. Der Bieneneinsatz der Berufsimker in ertragreichen Raps- oder Sonnenblumenfeldern beinhaltet hier immer das Risiko, dass der Imker ohne oder mit kranken Völkern die Heimreise antreten muss.
Im Alltag der Bienen war das Wasserholen schon immer gefährlich. Viele ertrinken! Es sind deshalb immer ältere erfahrene Sammlerinnen, die diese Aufgabe übernehmen. Doch heute kommt eine neue Bedrohung dazu: Mit Pestiziden belastetes Wasser! Das Gift tragen sie zu ihren Völkern…
Insektenvernichtungsmittel auf Nikotinbasis, sogenannte Neonicotinoide, gelten als besonders bienen- und insektenschädlich. Die Verwendung von drei Insektiziden aus dieser Klasse wurden in der EU deshalb 2013 befristet verboten. Doch was nutzen die Verbote, wenn EU-Mitgliedsstaaten wie Rumänien immer wieder Ausnahmegenehmigungen erhalten?
Mit Neonicotinoiden gebeiztes Saatgut, zum Beispiel von Mais, in der übrigen EU seit dem Jahr 2013 verboten, wird in Rumänien regelmäßig bis heute mit „Sondergenehmigungen“ ausgebracht. Die Pflanzen enthalten dieses Gift und geben es an die Bienen weiter, die, wenn sie nicht orientierungslos sterben, es mit ihrem Honig auch an deutsche Konsumenten weiter geben!
Ein Imker aus Rumänien: „Was ist einfacher für Firmen wie Bayer, deren Gifte im Westen der EU verboten sind, ihre Produkte in den östlichen Ländern der EU zu verkaufen, wo die Leute nicht aus Protest auf die Straße gehen?!“
Quelle: arte 9.7.2018